Durch die neue Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 ergeben sich weitreichende Lockerungen für den SVF zur Ausübung des Sports:
1. Die Ausübung des Sports im Außenbereich ist ohne Einschränkung möglich.
2. Listen zur Nachverfolgung sowie die Nutzung der FVM-CheckIN-App sind
nicht mehr notwendig bzw. nicht mehr zulässig (wg. Datenschutz).
3. Die Nutzung aller Räumlichkeiten, ob Turnhalle, ONI-Sportbox, Sanitärräume und Umkleiden sowie des VIP-Raumes
ist nur von immunisierten oder getesteten Personen zulässig.
Für die Einhaltung dieser Vorgaben sind die jeweiligen Verantwortlichen der Gruppen bzw. Räumlichkeiten.